Lindenstraße 47, 71634 Ludwigsburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma WERBETEX e.K.
AGB WERBETEX V 2.0 Stand 23.05.19

§1 Geltungsbereich:
(1)
Die Leistungen der Firma WERBETEX e.K. (nachfolgend WerbeTex) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingen (nachfolgend AGB)
(2)
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Abweichende Bestimmungen unserer Auftraggeber sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

§2 Angebot und Vertragsschluss:
(1)
Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und WerbeTex erlangen erst durch die Auftragsbestätigung der WerbeTex Verbindlichkeit.
(2)
Preisangebote werden in € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung der WerbeTex freibleibend.
(3)
Die Verteilung von Prospekten/Zeitungen/Warenproben oder ähnlichen Sendungen (nachfolgend Verteilobjekte) werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet.
(4)
Die Preise werden nach Format und Gewicht des Verteilobjekts, der Verteilart, des Verteilgebiets sowie des Verteildatums errechnet.
(5)
Das Verteilgut muss Briefkastenformat haben.

§3 Anlieferung:
(1)
Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind die Verteilobjekte mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Adresse abzuliefern.
(2)
WerbeTex haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Verteilobjekte.
(3)
Das Verteilgut muss handlich abgepackt (gebündelt) und transportfähig angeliefert werden.
(4)
WerbeTex ist nicht für die Überprüfung der Richtigkeit und Menge des angelieferten Verteilguts verpflichtet.

§4 Auftragsdurchführung:
(1)
Die Verteilung erfolgt wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart an Privathaushalte durch Briefkasteneinwurf. Je Briefkasten wird ein Exemplar eingeworfen.
(2)
Ist ein Gebäude, deren Briefkästen sich im Inneren des Gebäudes befinden, verschlossen, wird dieses Gebäude nicht bedient, sofern nach einem Klingelversuch nicht geöffnet wird.
(3)
In Hochhäusern, in denen der Einwurf von Werbung nicht erlaubt ist, kann auch ein mit der Hausverwaltung angestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
(4)
Auf mit „Werbeverbot“ versehenen Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber) wird geachtet.
Eine Ausnahme stellt lediglich eine Verteilung dar, die nicht unter das Werbeverbot fällt (z.B. Zeitungen mit redaktionellem Teil).

(5)
Die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages gilt als erfolgt, wenn diese
in einem Verteilgebiet mit Großstadtcharakter bei95%

und in einem Verteilgebiet mit ländlichem Charakterbei 90% der erreichbaren Haushalte liegt.

§5 Beanstandung und Reklamation:
(1)
Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgemäße Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Verteilung schriftlich erfolgen, da ab dann eine Überprüfung durch das Verteilunternehmen nicht mehr möglich ist. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen.
Erfolgt keine rechtzeitige und formgerechte Rüge, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

(2)
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße, Hausnummer, Name des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
(3)
WerbeTex ist berechtigt, in einzelnen VerteilBezirken innerhalb von 3 Tagen eine Nachverteilung durchzuführen, die ebenfalls als termingerechte Verteilung gilt.

§6 Gewährleistung:
(1)
WerbeTex haftet nicht für den erwarteten Werbeerfolg.
(2)
Der Auftraggeber haftet für Inhalte, Art, Text des Verteilguts und ist alleine verantwortlich für alle Folgen, die sich aus dem Inhalt des Verteilguts ergeben.
(3)
WerbeTex ist ermächtigt, Subunternehmer zur Durchführung der Verteilung einzusetzen und haftet weiterhin unbeschränkt.

§7 Zahlung:
(1)
Der Auftraggeber zahlt WerbeTex für die Verteilung das vereinbarte Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)
Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Verteilauftrags als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung.
(3)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Verteilunternehmens sofort und ohne jeden Abzug von Skonto etc., nach Beendigung des Verteilauftrages fällig.
Die Rechnungen sind nach Erhalt spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

(4)
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen gültigen Diskontensatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann von WerbeTex bis zur Zahlung zurückgestellt werrden.
(5)
Bei einem Neukunden ist WerbeTex berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.

§8 Kündigungsfrist:
Verträge, über regelmäßige wiederkehrende Leistungen können innerhalb von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

§9 Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von WerbeTex

§10 Schlussabstimmung:
Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrags bedürfen ausdrücklich schriftlicher Form. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.