AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma WERBE–TEX e.K.
AGB WERBE–TEX V 2.0 Stand 23.05.19
§1 Geltungsbereich:
(1) Die Leistungen der Firma WERBE–TEX e.K. (nachfolgend Werbe–Tex) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingen (nachfolgend AGB)
(2) Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Abweichende Bestimmungen unserer Auftraggeber sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
§2 Angebot und Vertragsschluss:
(1) Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Werbe–Tex erlangen erst durch die Auftragsbestätigung der Werbe–Tex Verbindlichkeit.
(2) Preisangebote werden in € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung der Werbe–Tex freibleibend.
(3) Die Verteilung von Prospekten/Zeitungen/Warenproben oder ähnlichen Sendungen (nachfolgend Verteilobjekte) werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet.
(4) Die Preise werden nach Format und Gewicht des Verteilobjekts, der Verteilart, des Verteilgebiets sowie des Verteildatums errechnet.
(5) Das Verteilgut muss Briefkastenformat haben.
§3 Anlieferung:
(1) Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind die Verteilobjekte mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Adresse abzuliefern.
(2) Werbe–Tex haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Verteilobjekte.
(3) Das Verteilgut muss handlich abgepackt (gebündelt) und transportfähig angeliefert werden.
(4) Werbe–Tex ist nicht für die Überprüfung der Richtigkeit und Menge des angelieferten Verteilguts verpflichtet.
§4 Auftragsdurchführung:
(1) Die Verteilung erfolgt – wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – an Privathaus–halte durch Briefkasteneinwurf. Je Briefkasten wird ein Exemplar eingeworfen.
(2) Ist ein Gebäude, deren Briefkästen sich im Inneren des Gebäudes befinden, verschlossen, wird dieses Gebäude nicht bedient, sofern nach einem Klingelversuch nicht geöffnet wird.
(3) In Hochhäusern, in denen der Einwurf von Werbung nicht erlaubt ist, kann auch ein mit der Hausverwaltung angestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
(4) Auf mit „Werbeverbot“ versehenen Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber) wird geachtet.
Eine Ausnahme stellt lediglich eine Verteilung dar, die nicht unter das Werbeverbot fällt (z.B. Zeitungen mit redaktionellem Teil).
(5) Die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages gilt als erfolgt, wenn diese
• in einem Verteilgebiet mit Großstadtcharakter bei95%
• und in einem Verteilgebiet mit ländlichem Charakterbei 90% der erreichbaren Haushalte liegt.
§5 Beanstandung und Reklamation:
(1) Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgemäße Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Verteilung schriftlich erfolgen, da ab dann eine Überprüfung durch das Verteilunternehmen nicht mehr möglich ist. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen.
Erfolgt keine rechtzeitige und formgerechte Rüge, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(2) Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße, Hausnummer, Name des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
(3) Werbe–Tex ist berechtigt, in einzelnen Verteil–Bezirken innerhalb von 3 Tagen eine Nachverteilung durchzuführen, die ebenfalls als termingerechte Verteilung gilt.
§6 Gewährleistung:
(1) Werbe–Tex haftet nicht für den erwarteten Werbeerfolg.
(2) Der Auftraggeber haftet für Inhalte, Art, Text des Verteilguts und ist alleine verantwortlich für alle Folgen, die sich aus dem Inhalt des Verteilguts ergeben.
(3) Werbe–Tex ist ermächtigt, Subunternehmer zur Durchführung der Verteilung einzusetzen und haftet weiterhin unbeschränkt.
§7 Zahlung:
(1) Der Auftraggeber zahlt Werbe–Tex für die Verteilung das vereinbarte Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Verteilauftrags als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Verteilunternehmens sofort und ohne jeden Abzug von Skonto etc., nach Beendigung des Verteilauftrages fällig.
Die Rechnungen sind nach Erhalt spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
(4) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen gültigen Diskontensatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann von Werbe–Tex bis zur Zahlung zurückgestellt werrden.
(5) Bei einem Neukunden ist Werbe–Tex berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
§8 Kündigungsfrist:
Verträge, über regelmäßige wiederkehrende Leistungen können innerhalb von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
§9 Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Werbe–Tex
§10 Schlussabstimmung:
Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrags bedürfen ausdrücklich schriftlicher Form. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.